Rechtsauskunft
Unsere Rechtsabteilung ist die erste Anlaufstelle in allen rechtlichen Fragen, die im Rahmen bilateraler Handels- und Geschäftsbeziehungen auftreten können.
In einem Informationsgespräch bietet Ihnen unsere Rechtsabteilung Einstiegsinformationen über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Visum sowie praktische Tipps. Darüber hinaus können wir Ihnen Kontakte von portugiesisch- und deutschsprachigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Spezialisten in Brasilien und Deutschland zur Verfügung stellen.
Serviceangebot
Basisinformationen & Unternehmensgründung
Deutsche Unternehmen erhalten bei uns rechtliche Basisinformationen. Dies umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Themenbereiche, angefangen bei Visaangelegenheiten über Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Bei der Neugründung eines Unternehmens stehen wir unterstützend zur Seite. In Brasilien vermitteln wir die notwendigen Kontakte zu Anwaltskanzleien, Behörden und weiteren relevanten Dienstleistern.
Bonitätsauskunft
Vor allem bei der Zusammenarbeit mit Handelspartnern im Mercosur und beim Zusammenschluss mit inländischen Unternehmen ist es ratsam, sich frühzeitig ein Bild über Ansehen und Bonität des ins Auge gefassten Geschäftspartners zu machen. Hierfür bieten wir als neutrale Stelle an, eine Wirtschaftsauskunft einzuholen, die Ihnen ausführliche Informationen und Referenzen über die geschäftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens liefern kann.
In die Beurteilung fließen Angaben von Banken und Wirtschaftsdatenbanken ein sowie Informationen aus lokalen Quellen. Die Wirtschaftsauskunft enthält eine Einschätzung der Finanzsituation, Zahlungsverhalten und ggf. wichtigste Verbindungen des Unternehmens.
Die Kosten hängen vom Bearbeitungsaufwand ab und variieren daher im Einzelfall. Auf Ihre Anfrage hin unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Einholung amtlicher Dokumente
Gern holen wir amtliche Dokumente für Sie ein:
- Handelsregisterauszüge
- Grundbuchauszüge
- Gerichtsbeschlüsse
- sonstige Dokumente
Kosten und Bearbeitungszeit richten sich nach dem Einzelfall.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Law-Made in Germany
Wir informiere im Rahmen der Initiative Law – Made in Germany deutsche und brasilianische Unternehmen über die Vorteile des deutschen Rechtssystems im globalen Wettbewerb.
Die Wahl des Rechtssystems kann entscheidend zum Erfolg im transnationalen Wirtschaftsverkehr beitragen. Bei der Vertragsgestaltung bietet das deutsche Recht im internationalen Kontext verschiedene Vorteile:
- Stabilität und Transparenz;
- Effizient, kostengünstig und berechenbar;
- Rechtssicherheit und Vertrauen durch Kodifikation;
- Flexibilität und maβgeschneiderte Lösungen im Einzelfall durch Vertragsfreiheit;
- Unabhängige, schnelle und kostengünstige Justiz.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre Law – Made in Germany global ͦ effektiv ͦ kostengünstig entnehmen.
Kontaktieren Sie uns, sollten Sie Fragen haben oder nähere Einzelheiten wünschen.
Newsletter Recht & Steuern
Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Newsletter Recht & Steuern präsentieren zu können.
In kurzen Artikeln infomieren unsere Mitgliedsanwaltskanzleien und -steuerberater eine breite Leserschaft über aktuelle rechtliche und steuerrechtliche Themen.
Publikationsreihe "So geht's... in Brasilien"
Die in deutscher Sprache publizierte Reihe "So geht‘s" soll deutschen Unternehmen den Einstieg in den brasilianischen Markt erleichtern und vermittelt in zahlreichen Einzelbroschüren, die regelmäßig aktualisiert und neu aufgelegt werden, erste Informationen über verschiedene Bereiche des brasilianischen Wirtschaftsalltags und rechtlich relevante Aspekte.
Schiedsgericht bei der AHK
Die „Câmara de Mediação e Arbitragem da Eurocâmaras“ (CAE, Mediations- und Schiedskammer der Europäischen Handelskammern) ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung der internationalen Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit und bietet administrierte Schiedsverfahren an.
Die CAE-Eurocâmaras mit Sitz in São Paulo wurde im Jahr 2001 von den führenden europäischen Industrie- und Handelskammern eingerichtet. Von Anfang an war sie eine der wichtigsten Organisationen dieser Art in Brasilien. Heute vereint die Organisation in Brasilien die wichtigsten bilateralen Industrie- und Handelskammern Europas, darunter auch unsere deutsche Außenhandelskammer sowie die von Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Niederlande, Italien, Großbritannien und Schweden.
Trotz der Möglichkeit, rein brasilianische Streitigkeiten mit Hilfe der CAE-Eurocâmaras beizulegen, kommt ihr größere Bedeutung bei der Beilegung von internationalen Streitigkeiten zu - insbesondere solcher Streitigkeiten, welche brasilianische und europäische Interessen berühren. Dafür arbeitet die CAE-Eurocâmaras eng mit den europäischen Außenhandelskammern zusammen.
Die verschiedenen Vorteile von Mediations- und Schiedsverfahren in einer Welt von sich ständig ändernden und komplexen Marktbedingungen liegen auf der Hand – Schnelligkeit, Flexibilität, Vertraulichkeit und Kompetenz. Ein besonderer Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit besteht darin, dass die Schiedsrichter von den Parteien bestimmt werden können und somit Personen mit speziellen rechtlichen oder technischen Kompetenzen ausgewählt werden können. Dies fördert eine sachgerechte und zügige Entscheidung. Zudem sind Schiedsverfahren in der Regel schneller und günstiger als Verfahren vor staatlichen Gerichten.
Für weitergehende Informationen, Musterklausel bzw. Schiedsrichter stehen wir gern zur Verfügung.
Sozialabkommen Brasilien-Deutschland
Das bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Brasilien und Deutschland vom 3. Dezember 2009 ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten und regelt die Beziehungen der beiden Länder hinsichtlich Fragen sozialer Sicherheit.
Hauptziel dieser internationalen Zusammenarbeit ist es, besseren sozialen Schutz zu gewährleisten, indem Zugang zu Leistungen sozialer Sicherheit ermöglicht und erleichtert wird und die Summe der in beiden Ländern geleisteten Beiträge und Beitragszeiten anerkannt wird. Zudem soll verhindert werden, dass Beiträge nicht berücksichtigt werden und das Einkommen von Mitarbeitern im Fall eines vorübergehenden Umzugs doppelt besteuert wird. Es wird geschätzt, dass von der Umsetzung der Vereinbarung etwa 120.000 Brasilianer und Deutsche profitieren werden.
Hinsichtlich der nach deutschem Recht vorgesehenen Leistungen deckt das Abkommen die Rentenversicherung, hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung, Alterssicherung der Landwirte und Unfallversicherung ab. Hinsichtlich der brasilianischen Leistungen umfasst das Abkommen Rente, Invalidenrente, Hinterbliebenenrente und Unfallrente des Allgemeinen Sozialversicherungssystems, sowie Rente, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente der Sondersysteme der Sozialversicherung für Bedienstete im öffentlichen Dienst. Die Systeme der Pflichtkrankenversicherung, Versicherung für Angehörigen und Arbeitslosenversicherung werden von dem Abkommen grundsätzlich nicht geregelt.
Um einen allgemeinen Überblick über das Thema zu geben, stellt die deutsch-brasilianische Industrie- und Handelskammer Informationsmaterial bereit, welches uns freundlicherweise von der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) und der DRV (Deutsche Rentenversicherung) zur Verfügung gestellt wurde. Zudem können Sie auf die Präsentationen zugreifen, welche Herr Kampmann und Herr Petersen, Vertreter der DVKA und der DRV, bei einer von der Deutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskammer und der Deutschen Botschaft Brasilien organisierten Veranstaltung am 06. November 2013 gehalten haben.
Klicken Sie hier, um das Material als PDF herunterzuladen.